Tagegeldversicherung, Krankentagegeld Versicherung

Tagegeldversicherung
Krankentagegeld Versicherung

Details zu Tagegeldversicherung

Tagegeldversicherung ist eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung. Es wird gezahlt, wenn der Versicherte in Folge eines Unfalls eine vorübergehende oder dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eintritt. Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, höchstens für ein Jahr gezahlt und soll einen durch Unfall verursachten Verdienstausfall ausgleichen.

Die Höhe des Tagegeldes wird individuell im Versicherungsvertrag vereinbart und bemisst sich nach dem Grad der Beeinträchtigung, der sich wiederum nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten richtet (§ 7 III AUB 88 / § 7 III AUB 94 / 2.3 AUB 99).

Gegen Beitragsnachlass kann der Beginn der Tagegeld - Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt (z.B.: ab 8., 15., 29., 43., 57., 71. oder 92. Tag nach Beginn der ärztlichen Behandlung) vereinbart werden. Das empfiehlt sich für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber bei Krankheit eine Lohnfortzahlung erhalten.

Nicht angeboten wird Tagegeld in der Regel Personen, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, z. B. Kindern (Kinderunfallversicherung), Schülern, Studenten, Rentnern.

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