Tagegeldversicherung ist eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung.
Es wird gezahlt, wenn der Versicherte in Folge eines Unfalls eine vorübergehende oder dauernde
Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eintritt. Das
Tagegeld wird für die Dauer der
ärztlichen Behandlung,
höchstens für ein Jahr gezahlt und soll einen durch
Unfall verursachten Verdienstausfall ausgleichen.
Die Höhe des Tagegeldes wird individuell im Versicherungsvertrag vereinbart und bemisst sich nach
dem Grad der Beeinträchtigung, der sich wiederum nach der Berufstätigkeit oder
Beschäftigung des Versicherten richtet (§ 7 III AUB 88 / § 7 III AUB 94 / 2.3 AUB 99).
Gegen Beitragsnachlass kann der Beginn der Tagegeld - Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt
(z.B.: ab 8., 15., 29., 43., 57., 71. oder 92. Tag nach Beginn der ärztlichen Behandlung)
vereinbart werden. Das empfiehlt sich für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber bei Krankheit
eine Lohnfortzahlung erhalten.
Nicht angeboten wird Tagegeld in der Regel Personen, die keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen,
z. B. Kindern (Kinderunfallversicherung), Schülern, Studenten, Rentnern.
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