Krankenhaustagegeld Versicherung

Krankenhaustagegeldversicherung
Krankenhaustagegeld Versicherung

Informationen zur Krankenhaustagegeldversicherung

Ein Krankenhausaufenthalt kann sich für den Patienten oft in die Länge ziehen, da können die Tage schier endlos und der Wunsch wieder nach Hause zu dürfen immer größer werden. Die durchschnittliche Verweildauer in Deutschland liegt derzeit ca. bei 8,6 Tagen. Eine interessante Möglichkeit diese Zeit angenehmer zu gestalten, bietet die Krankenhaustagegeldversicherung, diese leistet für jeden Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Tritt der Leistungsfall ein, zahlt die Versicherung das Krankenhaustagegeld in vereinbarter Höhe. Diese Zahlung wird zeitlich unbegrenzt geleistet und ist zudem steuerfrei, die Leistungshöhe ist nicht an das Einkommen des Versicherten gekoppelt. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge einer Krankenhaustagegeldversicherung ist vom Alter des Versicherten sowie von dessen Gesundheitszustand abhängig.

Das Krankenhaustagegeld könnte z.B. für folgende Zusatzkosten, die im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes anfallen, verwendet werden:
  • Beschäftigung einer Haushaltshilfe, um die Wohnung/Haus während der eigenen Abwesenheit in Schuss halten zu können.
  • Selbständige könnten damit eine Hilfe im eigenen Betrieb unterhalten Mit Hilfe des Krankenhaustagegeldes könnten Fahrtkosten für Besuche bei einem auswärtigem Klinikaufenthalt gedeckt werden.
  • Hiermit könnten die Kosten für Rooming-in gezahlt werden. Darunter versteht man die Mitaufnahme einer Begleit- oder Bezugsperson, üblicherweise Mutter oder Vater, in das Krankenhaus bei der Behandlung eines Kindes. Dies ist grundsätzlich bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes möglich.
  • Gesetzliche Zuzahlungen pro Tag des Krankenhausaufenthaltes.
  • Zahlung der Zusatzleistungen wie TV, Telefon, Cafeteria usw.
  • Beamte könnten damit die Differenz zwischen Beihilfe zu den tatsächlich entstehende Kosten bei Inanspruchnahme von Zwei- oder Einbettzimmer, privatärztlicher Chefarztbehandlung etc. schließen.
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