Leistungen der privaten Krankenversicherung

Versicherte in der privaten Krankenversicherung genießen einige ganz besondere Leistungen, die sich mit einem passenden Tarif noch weiter individualisieren lassen. Je nachdem wie alt der Versicherungsnehmer ist, welches Geschlecht er besitzt und welche Leistungen er in Anspruch nehmen möchte, ändert sich die Höhe der monatlichen Prämie bei einer privaten Krankenversicherung. Der Versicherte übernimmt bei einem Arztbesuch selbst die Kosten für die Behandlung und bekommt diese nach einer eingereichten Rechnung von seiner Versicherung wieder zurückerstattet. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Variante, sind die Leistungen bei den privaten Versicherungsunternehmen nicht vom Gesetz vorgeschrieben und können somit von Tarif zu Tarif stark variieren. Der Versicherte hat grundsätzlich das Recht, sich für ein beliebiges Tarif zu entscheiden und diese auch nach auf seine eigenen Bedürfnisse anpassen zu können. Der Versicherungsschutz kann in Abhängigkeit vom Einkommen und der Risikobereitschaft individuell zusammengestellt werden. Die Möglichkeiten reichen von einem reinen Grundschutz mit den gleichen Leistungen wie bei der gesetzlichen Krankenkasse, bis hin zu einem besonderen Spitzenschutz. Je besser der Schutz desto hoher fallen die monatlichen Prämien aus. Bei einer ambulanten Heilbehandlung werden die Kosten für die Behandlung und die Beratung einschließlich aller Vorsorgeuntersuchungen von den privaten Versicherern übernommen. Je nach individuellem Tarif lassen sich auch zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Kosten für Heilpraktiker oder Massagen übernehmen. Bei einer stationären Behandlung übernimmt die private Krankenkasse alle Kosten, die durch die Behandlung und die Unterkunft und Pflege in einem Krankenhaus entstehen. Der Patient kann sich ein bestimmtes Krankenhaus auswählen und sich dafür entscheiden, ob er lieber ein Einbett- oder ein Mehrbettzimmer möchte. Auch eine Behandlung durch einen Chefarzt kann optional vereinbart werden. Beim Zahnarztbesuch werden die Kosten für die eigentliche Zahnbehandlung, für Zahnersatz und für kieferorthopädische Maßnehmen übernommen. Die private Krankenkasse kommt zu 100 Prozent für die Zahnbehandlung auf und übernimmt bei einem Zahnersatz je nach Tarif 60 bis 100 Prozent. Kommt es zu einem Einkommensausfall durch eine längere Krankheit, so garantiert die Krankentagegeldversicherung (KTG) für die finanzielle Sicherheit während dieser Zeit.

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