Pflegetagegeldversicherung, Pflegetagegeld

Pflegetagegeld
Pflegetagegeldversicherung

Details zur Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ermöglicht Ihnen die individuelle Ergänzung Ihrer sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Bei dieser Art der Pflegeversicherung wird im Leistungsfall die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags pro Tag vereinbart. Für jeden Tag, an dem der Versicherte durch einen ärztlichen Nachweis als pflegebedürftig ausgewiesen wird, bekommt dieser das vereinbarte Tagegeld ausbezahlt ohne einen Nachweis über die tatsächlich angefallenen Kosten erbringen zu müssen. Wieviel Tagegeld der Versicherte allerdings tatsächlich bekommt, hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab. Der volle Tagessatz wird erst ab Pflegestufe III ausgezahlt.
Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach der wöchentlichen Stundenzahl (mindestens 14 Std.) sowie nach der Pflegestufe und wird jährlich neu festgelegt. Für 2006 gelten folgende Beiträge:

 Pflegestufe  wöchentlich    € mtl.   € mtl.
    mind. Std.   West    Ost
      I      14   130,01   111,44
      II      14   173,35   148,59
      II      21   260,03   222,88
      III      14   195,02   167,16
      III      21   292,53   250,74
      III      28   390,04   334,32

Steuervorteile: Die Beiträge für Ihre Zusatzversicherung können Sie nach ยง 10 Nr. 3 EstG als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

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