Details zur Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung ermöglicht Ihnen die individuelle Ergänzung Ihrer sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Bei dieser Art der Pflegeversicherung wird im Leistungsfall die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags pro Tag vereinbart. Für jeden Tag, an dem der Versicherte durch einen ärztlichen Nachweis als pflegebedürftig ausgewiesen wird, bekommt dieser das vereinbarte Tagegeld ausbezahlt ohne einen Nachweis über die tatsächlich angefallenen Kosten erbringen zu müssen. Wieviel Tagegeld der Versicherte allerdings tatsächlich bekommt, hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab. Der volle Tagessatz wird erst ab Pflegestufe III ausgezahlt.
Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach der wöchentlichen Stundenzahl (mindestens 14 Std.) sowie nach der Pflegestufe und wird jährlich neu festgelegt. Für 2006 gelten folgende Beiträge:

 Pflegestufe wöchentlich   € mtl.  € mtl.
   mind. Std.  West   Ost
      I     14  130,01  111,44
      II     14  173,35  148,59
      II     21  260,03  222,88
      III     14  195,02  167,16
      III     21  292,53  250,74
      III     28  390,04  334,32

Steuervorteile: Die Beiträge für Ihre Zusatzversicherung können Sie nach ยง 10 Nr. 3 EstG als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

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