Krankentagegeld Selbständige
Krankentagegeld Freiberufler

Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige können ihre Tätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsort frei bestimmen − der Selbständige ist sein eigener Boss! Diese Freiheit birgt allerdings auch eine Vielzahl von Risiken, so kann der Selbstständige im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht wie der Arbeitnehmer auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber vertrauen, sondern ist vom ersten Tag an finanziell auf sich alleine gestellt. Damit die Einkommensverluste im Krankheitsfall möglichst gering ausfallen, empfiehlt sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung!

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Krankentagegeld essentiell, da diese ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ohne Unterstützung von außen dastehen. Das Tagegeld kann zur Deckung finanzieller Verpflichtungen oder für die Fortführung des eigenen Geschäfts durch einen Stellvertreter verwendet werden. Das versicherte Krankentagegeld darf das durchschnittliche Nettoeinkommen des Selbständigen/Freiberuflers nicht übersteigen, die Beitragshöhe richtet sich u.a. nach dem vereinbarten Zeitpunkt ab dem das Krankentageld gezahlt werden soll.

Für den Falle eines Aufenthalts im Krankenhaus durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft bzw. Entbindung kann zusätzlich eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen werden. Das Krankenhaustagegeld (KHT) wird für jeden vollen Kalendertag eines medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthaltes gezahlt − die Zahlung ist zeitlich unbegrenzt und steuerfrei, der Versicherte erhält die Leistung in bar ohne speziellen Nachweis der entstandenen Aufwendungen. Das Krankenhaustagegeld wird auch bei einem Aufenthalt in einem ausländischen Krankenhaus geleistet, die Höhe kann grundsätzlich individuell festgelegt werden. Die Krankenhaustagegeldversicherung soll den Betroffenen bei der Bewältigung der finanziellen Folgen, die aufgrund des Krankenhausaufenthaltes entstehen, unterstützen. Selbständige und Freiberufler können mit dem Krankentagegeld den Verdienstausfall reduzieren.

Selbständige und Freiberufler müssen selbst Vorsorge treffen − informieren Sie sich hier über die Krankentagegeldversicherung und die Krankenhaustagegeldversicherung!

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